Diese Abhandlung schließt, unter Überspringung der Bücher „Recht und Rache“ (2003) und „Sprache, wohin?“ (2006), unmittelbar an den Tractatus absolutus (2000) an. Vor allem an dessen Kernstück „Ist etwas zu sagen? – An sich ist nichts zu sagen“. Denn die Frage „Ist etwas zu sagen?“ ähnelt der Kant’schen Grundfrage „Wie sind synthetische Urteile a priori möglich?“, vor allem dann, wenn man diese vereinfacht und radikalisiert: „Läßt sich schon aus reinem Nachdenken, vor aller Erfahrung, etwas erkennen (und sagen)?“ – Während die Antwort „An sich ist nichts zu sagen“ ein wenig mit Kants unerkennbarem Ding-an-sich verwandt ist.
176 S., Pb.