Konrad Löw

Adenauer hatte recht

Warum verfinstert sich das Bild der unter Hitler lebenden Deutschen?

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ISBN / EAN: 9783945127100
Das deutsche Volk hat Hitlers Judenpolitik mehrheitlich verabscheut, sagte Adenauer 1953. 50 Jahre später behauptet die Bundeszentrale für politische Bildung das Gegenteil und blendet Zeitzeugenberichte aus. Konrad Löw hat nach einer Verfassungsbeschwerde Recht bekommen!

254 S., Pb.

2., verbesserte und erweiterte Auflage
Antisemitismus war ein Kernelement der Ideologie und der Politik des Nationalsozialismus. Er kulminierte in der Ermordung von Millionen Juden. Hat das deutsche Volk mehrheitlich Hitlers brutale Judenpolitik gebilligt und sich damit kollektiv an einem der schlimmsten Verbrechen der Geschichte schuldig gemacht?Dazu äußerte Bundeskanzler Konrad Adenauer 1953 vor dem Deutschen Bundestag:„Das deutsche Volk hat in seiner überwiegenden Mehrheit die an den Juden begangenen Verbrechen verabscheut und hat sich an ihnen nicht beteiligt…“ Wichtig zu wissen: Führende Repräsentanten des Judentums hatten an der Textfassung mitgewirkt und sie gebilligt.50 Jahre später veröffentlichte die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), also das amtliche Deutschland, einen Text, der das Gegenteil besagt und das deutsche Volk der Jahre 1933-1945 der aktiven Mitwirkung am Holocaust bezichtigt. Er lautet: „Der Autor [gemeint ist der Historiker R. Gellately]… beweist stichhaltig, dass die Deutschen nicht nur von den Verbrechen der nationalsozialistischen Machthaber wussten, sondern… weit aktiver, als bisher bekannt war, mithalfen - durch Zustimmung, Denunziation oder Mitarbeit… Die gewöhnlichen Leute sahen erst zustimmend hin, wie ihre Mitbürger verhaftet und verschleppt wurden, und schauten später weg, als sie um das eigene Überleben kämpfen mussten.“Welche der beiden widersprüchlichen Behauptungen ist richtig, die des Jahres 1953 oder die von 2003? Die Zeitzeugen, auch und gerade die jüdischen, geben eine klare Antwort. Doch ihre Berichte werden ausgeblendet. Davon handelt das neueste Buch von Konrad Löw, der sich in dieser Sache im August 2010 vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Bundeszentrale für politische Bildung durchgesetzt hat.
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